Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich der AGB's

Die AGB’s umfassen sämtliche von Talumai angebotenen Aktivitäten wie z.B. Gruppenstunden, Privatstunden oder Massagetermine. Mit der Nutzung einer oder mehrerer Dienstleistungen mit Talumai erklärt sich der Kunde/die Kundin unwiderruflich mit der Anwendung der vorliegenden AGB einverstanden.

Preise und Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt bei Einzelstunden/-massagen vor Ort in bar oder per Twint.

Die Bezahlung bei Abos erfolgt bar, per Twint oder Einzahlung. Die Bezahlung ist vorab zu leisten.

Alle Preise sind in CHF.

Absage und Verspätung

Bei versäumten Terminen oder Terminen welche nicht min. 24 Stunden vorher abgesagt wurden, wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.

Die Zeit für einen Termin ist fix reserviert, weshalb bei Verspätungen der jeweilige Termin nicht verlängert werden kann.

Datenschutz

Die Talumai Angebote unterliegen der Schweigepflicht. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Eigenverantwortung

Bei allen Talumai Angeboten ist Selbstverantwortung, gesunder Menschenverstand sowie normale psychische und physische Belastbarkeit und Kondition vorausgesetzt. Das Angebot wird vom Kunden eigenverantwortlich genutzt und die Nutzung liegt grundsätzlich in seinem Ermessen und seiner Verantwortung.

Gesundheitliche Einschränkungen, seien diese physisch oder psychisch, sowie Schwangerschaften müssen vor Inanspruchnahme eines Angebots mitgeteilt werden. Bei akuten oder schweren chronischen Leiden sollte vorher unbedingt mit dem Arzt geklärt werden, ob das Angebot zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. Die Angebote mit Talumai ersetzen weder einen Arzt noch eine Therapie.

Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht; für allfällige Streitigkeiten wird in einer ersten Instanz eine zürcherische Schlichtungsstelle konsultiert. Weiterführende Unstimmigkeiten, welche mit der Schlichtungsstelle nicht bereinigt werden können, so ist in der Folge die ausschliessliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichtes in Zürich im Rahmen deren jeweiliger Wertzuständigkeit vereinbart.

Zürich, Januar 2024